Wohnungseigentumsverwaltung
Die VOLKSWOHNUNG GmbH und ihr Tochterunternehmen VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs-GmbH verwalten das gemeinschaftliche Eigentum von derzeit 55 Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaften mit etwa 2.000 Wohn-, Gewerbe- und Garageneinheiten. Die Objekte befinden sich im Stadtgebiet Karlsruhe und in Hügelsheim. Das Team Wohnungseigentumsverwaltung setzt sich aus qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern im kaufmännischen und technischen Bereich zusammen. Im Geschäftsgebäude am Ettlinger-Tor-Platz 2 stehen Räumlichkeiten zur Durchführung von Eigentümerversammlungen und Beiratssitzungen zur Verfügung.
Aufgaben
Die Aufgaben des Verwalters richten sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag.
Wohnungseigentümerversammlung
Der Verwalter beruft die Wohnungseigentümerversammlung ein und übernimmt, falls nichts anderes beschlossen wird, den Vorsitz der Versammlung. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse fertigt der Verwalter ein Protokoll. Eine Kopie erhält jeder Miteigentümer innerhalb der gesetzlichen Anfechtungsfrist von einem Monat. Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaften werden zeitnah umgesetzt.
Kaufmännische Verwaltung
Nach Ablauf eines Wirtschaftjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung und den Wirtschaftplan und legt diese der Gemeinschaft, nach vorheriger Prüfung durch die Verwaltungsbeiräte, zur Beschlussfassung vor. Die gemeinschaftlichen Gelder werden getrennt vom eigenen und dem Vermögen Dritter verwaltet. Die VOLKSWOHNUNG richtet für jede Gemeinschaft ein separates Girokonto ein. Die Anlage der Instandhaltungsrücklage erfolgt, je nach Konditionen, bei verschiedenen Banken.
Technische Verwaltung
Der Verwalter leitet die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen ein. Hierzu gehören unter anderem die Schadensfeststellung vor Ort, Angebotseinholung, Auftragserteilung und Rechnungsprüfung. Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum werden direkt mit dem entsprechenden Versicherer abgewickelt. Bei größeren und anspruchvolleren Sanierungsmaßnahmen können die Gemeinschaften weitere Fachleute (Ingenieure, Architekten etc.) hinzuziehen.
Verträge
Der Verwalter schließt alle Verträge mit Dienstleistern, Handwerkern, Versicherern und Hausmeistern ab, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Die VOLKSWOHNUNG hat zur Sicherstellung günstiger Konditionen Rahmenvereinbarungen mit verschiedenen Versicherern, den Stadtwerken Karlsruhe, Kabel BW und einem im Wohnungseigentumsrecht versierten Rechtsanwalt getroffen.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Größe und dem baulichem Zustand des Objektes. Weitere Entgelte für zusätzliche Leistungen sind im Einzelfall zu vereinbaren. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot nach Besichtigung Ihres Objektes.